Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Mietvertrag

Der Mietvertrag wird mit Franziska & Marco Valentin, Am Südertief 3 in 26409 Wittmund als Vermieter und dem Mieter für die Dauer der vereinbarten Mietzeit abgeschlossen. Der Mietvertrag erstreckt sich auf die angegebene volljährige Person, die für die Erfüllung des Mietvertrages haftet. Handelt es sich um eine Mietergemeinschaft, haftet diese gemeinschaftlich. Das Mietverhältnis erstreckt sich auf die im Angebot enthaltenen Leistungen. Nebenkosten wie Strom, Gas und Wasser sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurden abweichende Angaben gemacht. Der Gästebeitrag ist nicht im Mietpreis enthalten.

2.Allgemeine Vereinbarungen

Vermietet werden nur vollständig möblierte Ferienwohnungen und Ferienhäuser.

Die Buchung umfasst das in der Buchungsbestätigung genannte Mietobjekt.

Das Mietobjekt darf nur mit der angemeldeten Personenzahl belegt werden andernfalls entstehen weitere Mietkosten.

Hunde im Mietobjekt Bedarfen die Zustimmung des Vermieters.

3.Preise

Diese verstehen sich in Euro.

Die ortsübliche Gästekarte (Nordsee-Service-Card) wird separat erhoben. Der erhobene Gästekarten-Betrag ist für die Vermieter ein durchlaufender Posten, welcher in kompletter Höhe an die Kurverwaltung abzuführen wird. Die Preise der Gästekarte (Nordsee-Service-Card) legt der jeweilige Küstenort fest.

4.Anreise

Am Anreisetag steht das Mietobjekt ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Sondervereinbarungen sind jederzeit möglich, Bedarfen aber vorheriger Abstimmung mit dem Vermieter.

Die Schlüsselausgabe erfolgt entweder über den Schlüsseltresor am Mietobjekt.

Bereits vorhandene Schäden, welche bei Anreise durch den Mieter aufgefallen sind, sind unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen.

5.Abreise

Am Abreisetag bitten wir um Freigabe des Mietobjekts bis 10:00 Uhr.

Der Schlüssel ist bei Abreise in den Schlüsseltresor am Mietobjekt zu legen.

Ein möglicher Schlüsselverlust ist dem Vermieter umgehend mitzuteilen. Der Vermieter behält sich vor die Aufwendungen oder für die Ersatzbeschaffung oder sonstige Kosten gegenüber dem Mieter geltend zu machen.

Das Mietobjekt ist bei Abreise wie folgt zu verlassen:

  • Geschirr, Gläser, Töpfe etc. sind gespült
  • Geschirrspüler ist ausgeräumt
  • Müll ist in die dafür vorgesehene Mülltonne zu entsorgen
  • Kühlschrank und Gefrierfach sind entleert
  • Bettwäsche und Handtücher sind abgezogen und in das Badezimmer gelegt
  • Alle Lichtquellen und technischen Geräte sind ausgeschaltet
  • Alle Fenster und Türen sind geschlossen
  • Denken Sie an Ihre Wertsachen
  • Deko- oder andere Gegenstände sind wieder zurückzustellen

6.Haftung

Der Mieter sichert zu, das Inventar sowie die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Für mögliche Schäden, welche durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Mieter. Sofern Schäden innerhalb der Mietzeit entstehen, meldet der Mieter diese dem Vermieter unter Tel.: 04466-999 67 64

Der Vermieter sagt zu, ein Mietobjekt in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand, mit den zugesicherten Eigenschaften, zu überlassen. Sollte dies nicht der Fall sein, meldet der Mieter ggfls. Mängel in Bezug auf die Reinigung unverzüglich unter der o.g. Rufnummer dem Vermieter.

Sofern für das Mietobjekt ein Kfz-Abstellplatz vorhanden und angeboten wird, besteht die Nutzung auf eigene Gefahr.

Der Vermieter des Mietobjekts Haftet nicht für eingebrachte Gegenstände des Mieters.

7.Wäsche

Bettwäsche (Kopfkissenbezug, Bettbezug, Bettlaken) und Handtücher (Frotteetuch, Duschtuch) werden nicht gestellt, können aber gegen Gebühr beim Vermieter geliehen werden. Küchenhandtuch, Spültuch und Badvorleger werden gestellt.

8.Nichtraucher-Mietobjekte

Alle unsere Mietobjekte sind Nichtraucher-Ferienwohnungen oder -Ferienhäuser.

Auf den Terrassen oder im Freien ist das Rauchen selbstverständlich gestattet.

Bei Nichteinhaltung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr vom Vermieter erhoben.

9.Kündigung /Stornierung

Bei Fällen von höherer Gewalt (Feuer-, Sturm-, Wasserschäden, etc.) kann der Vermieter den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Evtl. geleistete Zahlungen werden dann in vollem Umfang rückerstattet.

Sofern eine Anreise (z.B. aus Gründen einer Erkrankung oder sonstigen beruflichen bzw. familiären Gründen) nicht möglich ist, ist der Mieter grundsätzlich von der Zahlung der Miete nicht befreit und muss die angegebenen Stornierungskosten tragen.

Auch eine vorzeitige Abreise oder verspätete Anreise sind von den Stornierungsbedingungen nicht ausgenommen bzw. können nicht erstattet werden.

Bei Stornierungen entsteht in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 EUR für die Stornierungsabrechnung. Die Kündigung/ Stornierung bedarf der Schriftform.

Der Vertrag erlangt unmittelbar nach Bestätigung durch den Mieter seine Gültigkeit.

von 0 Tag(e) bis 30 Tag(e) vor der Anreise 80 Prozent vom Mietpreis,
plus einer Abwicklungsgebühr von 5 €
von 31 Tag(e) bis 60 Tag(e) vor der Anreise 50 Prozent vom Mietpreis,
plus einer Abwicklungsgebühr von 5 €
von 61 Tag(e) bis 90 Tag(e) vor der Anreise 20 Prozent vom Mietpreis,
plus einer Abwicklungsgebühr von 5 €
von 91 Tag(e) bis 150 Tag(e) vor der Anreise 0 Prozent vom Mietpreis,
plus einer Abwicklungsgebühr von 5 €

Bereits geleistete Anzahlungen werden mit den Stornierungskosten/Bearbeitungsgebühr verrechnet!

Wir empfehlen daher immer den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

10.Endreinigung

Hierfür entsteht eine Reinigungspauschale, welche extra durch den Vermieter berechnet und durchgeführt wird.

11.Schlussbestimmungen

Alle Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt wurden.

Hiermit setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass wir Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig verarbeiten und speichern. Die Daten werden lediglich geschäftsnotwendig und vertraulich genutzt.

12.Salvatorische Klausel

Sollten in diesem Vertrag Vereinbarungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, gleich aus welchem Rechtsgrund, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung soll eine angemessene Regelung gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Erschienenen gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Nichtdurchführbarkeit der betreffenden Vereinbarung erkannt hätten.

(Stand Januar 2026)